Stand: September 2026
Diese AGB regeln ausschließlich den rechtlichen Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der SMAWAX GmbH („SMAWAX“, „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern („Auftraggeber“). Inhalt, Umfang, Deliverables und Ziele einzelner Vorhaben werden ausschließlich im jeweiligen Projekt- oder Agenturvertrag (nachfolgend „Einzelvertrag“) festgelegt.
§ 1 Geltungsbereich und Rangfolge
(1) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: 1) individuell vereinbarter Einzelvertrag (inkl. Angebot/Leistungsbeschreibung), 2) diese AGB, 3) Gesetz.
(3) Abweichende AGB des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn SMAWAX ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
§ 2 Vertragsart und Erfolg
(1) SMAWAX erbringt Beratungs-, Analyse-, Strategie- und umsetzungsnahe Dienstleistungen.
(2) Werkleistungen mit Abnahme sind nur geschuldet, wenn sie im Einzelvertrag ausdrücklich als Werk bezeichnet werden; andernfalls liegt ein Dienstvertrag vor. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Rankings, ROAS, Umsatzziele) ist nicht geschuldet.
(3) Soweit der Einzelvertrag die Schaltung von Anzeigen umfasst, schaltet SMAWAX im Rahmen des mit dem Auftraggeber abgestimmten Budgets Anzeigen im Namen des Auftraggebers und für dessen Rechnung auf den vereinbarten Plattformen. Mit Vertragsschluss erteilt der Auftraggeber SMAWAX die hierfür erforderliche Vollmacht. Eine Exklusivität für verwendete Begriffe, Zielgruppen oder Platzierungen besteht nicht.
(4) Werbemittel werden in einem Umfang und Design erstellt, das SMAWAX nach pflichtgemäßem Ermessen festlegt und dabei an den Vorgaben des Auftraggebers ausrichtet. Darüber hinausgehende Sonderwünsche sind Gegenstand einer gesonderten Beauftragung.
§ 3 Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig bereit. Verzögerungen verschieben Fristen angemessen; daraus entstehender Mehraufwand ist gesondert zu vergüten.
§ 4 Leistungsänderungen (Change Requests)
(1) Änderungswünsche sind in Textform zu übermitteln. SMAWAX teilt Termin-, Kosten- und Scope-Auswirkungen mit; die Umsetzung erfolgt erst nach Bestätigung in Textform.
§ 5 Reporting und Leistungsnachweise
(1) Art, Turnus und Format von Reportings beziehungsweise Leistungsnachweisen ergeben sich aus dem Einzelvertrag.
(2) Der Auftraggeber untersucht Reportings und Leistungsnachweise unverzüglich nach Zugang und rügt Mängel innerhalb von 14 Kalendertagen in Textform unter genauer Beschreibung. Unterbleibt eine fristgerechte Rüge, gelten die Leistungen des betreffenden Berichtszeitraums als genehmigt.
§ 6 Vergütung, Fälligkeit, Spesen
(1) Preise, Abrechnungslogik (Festpreis, Kontingent, Stunden) und Fälligkeit ergeben sich aus dem Einzelvertrag.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen binnen 14 Kalendertagen nach Zugang zur Zahlung fällig.
(3) Notwendige Auslagen und Reisekosten werden gegen Nachweis erstattet, sofern nicht pauschal vereinbart.
(4) Bei Zahlungsverzug ist SMAWAX berechtigt, Leistungen zurückzubehalten und Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
(5) Ist eine erfolgs- oder mediaabhängige Vergütung (Performance-Fee) vereinbart, ist Bemessungsgrundlage ausschließlich der auf der jeweiligen Plattform ausgewiesene, tatsächlich verausgabte Spend des Abrechnungszeitraums. Mediabudgets werden ohne Aufschlag durchgereicht und sind nicht Bestandteil des Honorars.
(6) Der Auftraggeber bestimmt die Höhe der Werbekosten und ist berechtigt, diese nach Maßgabe des Einzelvertrages anzupassen. Anpassungen des Mediabudgets gelten nicht als Kündigung, können jedoch die Höhe der Performance-Fee verändern.
(7) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen die Vergütung von SMAWAX aufzurechnen, sofern seine Forderungen nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.
§ 7 Nutzungs- und Schutzrechte
(1) An individuell erstellten Arbeitsergebnissen räumt SMAWAX dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck ein; der zeitliche Umfang richtet sich nach dem Einzelvertrag.
(2) Vorgehensmodelle, Templates, Skripte, Tools, Libraries, Automationen und Know-how verbleiben bei SMAWAX; daran werden keine Rechte übertragen.
(3) Rechte Dritter (z. B. Open-Source-Software, Stock-Material, Publisher-Lizenzen) richten sich nach deren Bedingungen.
§ 8 Vertraulichkeit, Referenzen und Abwerbeverbot
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich. Ausnahmen gelten für gesetzliche Offenlegungspflichten, rechtmäßige Eigenkenntnis und öffentlich bekannte Informationen.
(2) SMAWAX darf den Auftraggeber als Referenz (Name und Logo) nennen; der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
(3) Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, Personal der jeweils anderen Partei sowie der von SMAWAX eingebundenen Schwesteragenturen weder selbst noch durch beauftragte Dritte abzuwerben oder zu diesem Zweck anzusprechen. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Einzelvertrages und für 24 Monate nach dessen Beendigung.
§ 9 Datenschutz
(1) SMAWAX verarbeitet personenbezogene Daten nach geltendem Datenschutzrecht.
(2) Soweit SMAWAX als Auftragsverarbeiter tätig wird, schließen die Parteien vor Beginn eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV), wenn gewünscht.
§ 10 Haftung
(1) SMAWAX haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SMAWAX nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung der Höhe nach insgesamt auf die im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarte Nettovergütung, maximal jedoch die Vergütung der letzten 12 Monate vor Schadenseintritt, begrenzt.
(3) Für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn haftet SMAWAX nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(4) Ein Mitverschulden des Auftraggebers (z. B. fehlende Mitwirkung, fehlerhafte oder verspätete Informationen) ist anzurechnen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von SMAWAX sowie zugunsten der von SMAWAX eingebundenen Schwesteragenturen der Smarketer Group.
§ 11 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei (z. B. Ausfälle öffentlicher Netze beziehungsweise Cloud-Provider, behördliche Anordnungen, Streik, Krieg, Pandemien) befreien für Dauer und Umfang der Störung von Leistungspflichten; Fristen verlängern sich angemessen.
§ 12 Anpassungen von Preisen und AGB
(1) SMAWAX kann Preise für laufende Verträge mit Wirkung für die Zukunft anpassen, wenn sich maßgebliche Kostenparameter (z. B. Löhne, Lizenz- oder Plattformkosten) wesentlich ändern. Anpassungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt; dem Auftraggeber steht ein Sonderkündigungsrecht zum Anpassungszeitpunkt zu.
(2) Änderungen dieser AGB teilt SMAWAX in Textform mit. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als genehmigt; hierauf weist SMAWAX in der Mitteilung hin.
§ 13 Form und Werktage
(1) Soweit nicht ausdrücklich Schriftform vereinbart ist, genügt Textform (z. B. E-Mail). Elektronische Signaturen sind zulässig.
(2) „Werktage“ sind Montag bis Freitag, ausgenommen bundeseinheitliche gesetzliche Feiertage sowie der 24. und 31. Dezember.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht, CISG) findet keine Anwendung.
(2) Erfüllungsort: Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit rechtlich zulässig – der Sitz von SMAWAX.
(3) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit rechtlich zulässig – der Sitz von SMAWAX. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(4) Vertragssprache: Vertragssprache ist Deutsch. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB und der Einzelverträge.
(5) Teilnichtigkeit / Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
(6) Abtretung und Übertragung: Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der jeweils anderen Partei übertragen oder abgetreten werden; § 354a HGB bleibt unberührt.
(7) Kein Vertrag zugunsten Dritter: Rechte aus diesen AGB und den Einzelverträgen stehen ausschließlich den Vertragsparteien zu, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
